Für den Bauherrn
Für Grundstückseigentümer
Für Architekten und Planer
Für Bau- und Erschließungsträger

Für den Bauherrn

  • Aufnahme und Erstellung von Planungsgrundlagen
  • Erstellung von amtlichen und nicht amtlichen Lageplänen zum Baugesuch
  • Erstellung von amtlichen Lageplänen zur Baulasteneintragung
  • Grob- und Feinabsteckung des Bauvorhabens
  • Nachweis gemäß §83 BauO NRW (Einhaltung Grundrissfläche und Höhenlage)
  • Gebäudeeinmessung gemäß §16 VermKatG NRW

Für den Grundstückseigentümer

  • Beratung bei der Festlegung neuer Teilungsgrenzen
  • Teilungsplan für den notariellen Kaufvertrag
  • Erstellung von amtlichen Lageplänen zum Erhalt der Teilungsgenehmigung
  • Beantragung von Teilungsgenehmigungen
  • Teilungsvermessung
  • Grenzvermessung
  • amtliche und nicht amtliche Grenzanzeige

Für Architekten und Planer

  • Aufnahme und Erstellung von Planungsgrundlagen
  • Erstellung von amtlichen und nicht amtlichen Lageplänen zum Baugesuch
  • Erstellung von amtlichen Lageplänen zur Baulasteneintragung
  • Volumenberechnungen
  • Höhenübertragungen

Für Bau- und Erschließungsträger

  • Grob- und Feinabsteckung des Bauvorhabens
  • Kontrollvermessungen – Überwachung der Bauausführung
  • Nachweis gemäß §83 BauO NRW (Einhaltung Grundrissfläche und Höhenlage)
  • Gebäudeeinmessung gemäß §16 VermKatG NRW

Um Ihnen kompetent und maßgeschneidert zu allen Ihren vermessungstechnischen Anliegen weiterhelfen zu können setzen sich bitte mit uns in Verbindung. Da ich als Öffentlich bestellter Vermessunsingenieur auch Ortstermine wahrnehme, empfehle ich Ihnen für ein persönliches Gespräch vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.