Für den Bauherrn
Von der Bauplanung bis zur Bauabnahme bilden Vermessungsdienstleistungen die Basis eines jeden Bauprojekts. Wir beraten Sie in allen grundstücksrechtlichen Fragen und garantieren in jeder Phase des Bauprozesses eine sichere und gesetzeskonforme vermessungstechnische Durchführung.
Leistungsspektrum
- Aufnahme und Erstellung von Planungsgrundlagen
- Erstellung von Lageplänen und amtlichen Lageplänen zum Baugesuch
- Erstellung von amtlichen Lageplänen zur Baulasteneintragung
- Grob- und Feinabsteckung des Bauvorhabens
- Nachweis gemäß §83 BauO NRW (Einhaltung Grundrissfläche und Höhenlage)
- Gebäudeeinmessung gemäß §16 VermKatG NRW
Für den Grundstückseigentümer
Durch ein breites Spektrum an Vermessungsleistungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ihr bestehendes Grundstück rechtssicher und in vollem Umfang nutzen zu können oder Grundstücksteile zu veräußern.
Leistungsspektrum
- Beratung bei der Festlegung neuer Teilungsgrenzen
- Aufteilungsplan für den notariellen Kaufvertrag
- Erstellung von amtlichen Lageplänen zum Erhalt der Teilungsgenehmigung
- Teilungsvermessung
- Grenzvermessung
- Anzeige von Grundstücksgrenzen
Für Architekten und Planer
Als Vermessungsbüro liefern wir Architekten und Planern präzise Vorinformationen und Planungsgrundlagen. Wir unterstützen Sie bei der Bauherrenberatung sowie der Bauüberwachung, zudem sorgen wir in jeder Phase eines Projekts für Genauigkeit und die kontinuierliche Einhaltung rechtlicher Vorgaben.
Leistungsspektrum
- Aufnahme und Erstellung von Planungsgrundlagen
- Erstellung von amtlichen und nicht amtlichen Lageplänen zum Baugesuch
- Erstellung von amtlichen Lageplänen zur Baulasteneintragung
- Volumenberechnungen
- Höhenübertragungen
Für Bau- und Erschließungsträger
Für Bau- und Erschließungsträger schaffen wir Grundlagen für den Planungsprozess und begleiten Ihr Bauvorhaben in vermessungstechnischen Angelegenheiten.
Leistungsspektrum
- Plangrundlage
- Grob- und Feinabsteckung des Bauvorhabens
- Kontrollvermessungen – Überwachung der Bauausführung
- Nachweis gemäß §83 BauO NRW (Einhaltung Grundrissfläche und Höhenlage)
- Gebäudeeinmessung gemäß §16 VermKatG NRW
Um Ihnen kompetent und maßgeschneidert zu allen Ihren vermessungstechnischen Anliegen weiterhelfen zu können setzen sich bitte mit uns in Verbindung. Da ich als Öffentlich bestellter Vermessunsingenieur auch Ortstermine wahrnehme, empfehle ich Ihnen für ein persönliches Gespräch vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.